Impressum

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Angaben gemäß § 5 TMG:

Astrid Morich
Ferienhof Morich
Bockelnhagener Straße 3
37431 Bad Lauterberg im Harz

Kontakt:
Telefon: +49 (0) 5524 4924
Telefon: +49 (0) 5524 1308
E-Mail:
ferienhof.morich@t-online.de

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV:
Familie Morich

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Quelle: Erstellt mit Unterstützung von e-recht24.de.

Geschäftsbedingungen – Ferienhof Morich

Dem Gastaufnahmevertrag liegen die folgenden Bedingungen zugrunde. Sie entsprechen den Richtlinien der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA).

1. Vertragsabschluss

Ein Gastaufnahmevertrag kommt zustande, sobald ein Zimmer, Appartement oder eine Ferienwohnung/-haus bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.

2. Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

  • Pflichten des Vermieters:
    Der Vermieter verpflichtet sich, die bestellte Unterkunft in der vereinbarten Form bereitzuhalten.
  • Pflichten des Gastes:
    Der Gast verpflichtet sich, den vereinbarten Preis für die Dauer der Buchung zu bezahlen.

3. Rücktritt / Stornierung

  • Nimmt der Gast die bestellte Unterkunft nicht in Anspruch, bleibt er verpflichtet, den vereinbarten Preis zu bezahlen – unabhängig vom Grund der Verhinderung.
  • Ein Rücktritt sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen.
  • Stornogebühren richten sich nach der allgemein gültigen Rechtsprechung und betragen:
  • Übernachtung: 90 % des vereinbarten Preises
  • Übernachtung mit Frühstück: 80 % des vereinbarten Preises
  • Im Miet-/Reisepreis ist keine Reiserücktrittsversicherung enthalten. Der Abschluss einer solchen Versicherung wird dringend empfohlen. Informationen und Unterlagen sind bei den örtlichen Fremdenverkehrseinrichtungen erhältlich.

4. Weitervermietung

Kann der Vermieter die nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig vergeben, entfällt die Zahlungsverpflichtung des Gastes in Höhe der erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.

5. Zahlung und Pfandrecht

  • Der Vermieter hat Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen vor Abreise.
  • Zudem besteht ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.

6. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Betriebsort. Dies gilt auch, wenn die Unterkunft nicht in Anspruch genommen wird, da die Leistungen aus dem Gastaufnahmevertrag am Ort des Betriebes zu erbringen sind.